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tpmedien thiel & partner Werbeagentur & Verlags KG Ludwigstr. 5 83278 Traunstein
Stand: 01.01.2002 Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten (im folgenden Kunde genannt) in Druckschriften des Verlages oder der Vertrag über die Beifügung von Beilagen zu solchen Druckschriften zum Zwecke der Verbreitung. 2.) In einem Anzeigenauftrag können alle innerhalb von 12 Monaten erscheinenden Anzeigen einbezogen werden. Die Laufzeit des Anzeigenauftrags beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Bei Mehrfachschaltungen gelten die im Auftrag vermerkten Rabattstaffeln, es sei denn, es wurde eine darüber hinaus gehende, schriftliche Sondervereinbarung getroffen. 3.) Sondervereinbarungen über Anzeigenschaltungen bedürfen der Schriftform. Der Verlag verpflichtet sich hierbei, über die normale Rabattstaffel hinausgehende Sonderrabatte zu gewähren, während sich der Kunde verpflichtet, die in der Vereinbarung angegebenen Anzeigen in Größe und Anzahl während der Vertraglaufzeit einzuhalten. Die in der Vereinbarung angegebenen Anzeigengrößen und Stückzahlen sind Minimumangaben, die vom Kunden unbedingt eingehalten werden müssen. Wird die Minimum-Vereinbarung vom Kunden noch übertroffen, so gelten für die zusätzlichen Anzeigen weiterhin die vereinbarten Sonderkonditionen. Bei bestehenden Sondervereinbarungen müssen die Einzelaufträge nicht gesondert auf verlagseigenen Auftragsformularen dokumentiert werden. Hier genügt die Zusendung der für die Anzeige erforderlichen Daten oder eine mündliche Vereinbarung über den Inhalt der Anzeige. Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass die Inhalte für die gebuchten Anzeigen rechtzeitig vor Anzeigenschluß beim Verlag eingehen. Ist dies nicht der Fall, so kann die Anzeige nicht veröffentlicht werden. 4.) Sollte sich nach Ende der Vertragslaufzeit herausstellen, dass vom Kunden die vereinbarten Anzeigengrößen oder Minimum-Stückzahlen nicht eingehalten wurden, so ist der Verlag jederzeit berechtigt, alle während der Vertragslaufzeit gewährten Rabatte zurückzufordern. Ebenso können Leistungen des Verlags nachberechnet werden, die in der Sondervereinbarung oder im regulären Auftrag im Zusammenhang mit Einhaltung der Mindest-Anzeigenanzahl oder Größe als kostenfrei zugesichert wurden. Dies gilt insbesondere für Eintragungen im Gastro-/Freizeitguide, für Termin-Hervorhebungen und alle sonstigen, kostenpflichtigen Zusatzleistungen des Verlages. Diese Leistungen werden bei Nichteinhaltung vom Verlag nachträglich in Rechnung gestellt. 5.) Bei Neukunden wird für die erste Rechnung Zahlung per Vorkasse vereinbart. Kann der Verlag bis zum vereinbarten Termin keinen Zahlungseingang feststellen, so wird die Anzeige nicht abgedruckt. 6.) Anzeigenaufträge von Kunden, die nicht auf offiziellen Auftragsformularen des Verlags dokumentiert sind, sondern per Post, Fax, e-mail oder auch mündlich beim Verlag eingehen, sind verbindlich. Rechtsgrundlage ist hierbei der Eingang von Vorlagen, Logos oder sonstigen Anzeigeninhalten, sowie formlos erteilte Aufträge, die den Verlag erreichen. Gleiches gilt für Werbeagentur-Aufträge, die nicht im Zusammenhang mit einer Veröffentlichung im Heft stehen oder für Fremdverwendung vorgesehen sind (Plakate, Flyer, Speisekarten etc.). 7.) Sonderplatzierungen von Anzeigen sind kostenpflichtig und müssen im Auftrag ausdrücklich dokumentiert werden. 8.) Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Positionen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Kunden noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. 9.) Abbestellungen und Stornierungen von Anzeigenaufträgen müssen bis zum Anzeigenschluß erfolgen. Der Verlag kann die entstandenen Satz- und Produktionskosten dem Kunden in Rechnung stellen. Gehen Stornierungen nach dem Anzeigenschluß ein, so ist der Verlag berechtigt, die gebuchte Anzeige dem Kunden zu berechnen, auch wenn diese mangels angelieferter Daten nicht abgedruckt werden kann. Für Anzeigen mit Sonderplatzierungen (auch Umschlagseiten und Sonderformate) besteht kein Rücktrittsrecht. 10.) Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge und einzelne Aufträge im Rahmen eines bestehenden Vertrages wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Das gilt namentlich dann, wenn der Inhalt gegen gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Anordnungen verstößt oder für den Verlag unzumutbar ist. Der Verlag teilt dem Kunden die Ablehnung eines Auftrages unverzüglich mit. 11.) Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. 12.) Der Kunde stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter aus Verstößen der Anzeige oder Fremdbeilagen gegen gesetzliche Vorschriften insbesondere des Wettbewerbs- und Urheberrechts frei. 13.) Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden vom Verlag mit dem Wort - Anzeige – deutlich kenntlich gemacht. 14.) Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und der für den Inhalt erforderlichen Daten wie Bilder, Logo’s etc., bzw. bei fertig angelieferten Anzeigen für einwandfreie Druckunterlagen hat der Kunde Sorge zu tragen. Die Kosten für Entwürfe, Reinzeichnungen und dergleichen sind im Anzeigenpreis nicht enthalten. Hierfür bietet der Verlag die im Auftrag dokumentierten Sonderkonditionen für Anzeigensatz an. Soweit der Kunde die Druckunterlagen nicht zur Verfügung stellt, übernimmt er die Kosten für deren Beschaffung. 15.) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Kosten für die vom Kunden gewünschten oder zu vertretenden Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Kunde zu tragen. 16.) Bei fertig angelieferten Anzeigen müssen die vom Verlag vorgegebenen Anzeigenmaße exakt eingehalten werden. Müssen angelieferte Anzeigen in ihrer Größe vom Verlag noch verändert werden, so trägt der Kunde die hierfür entstehenden Kosten. 17.) Belegexemplare werden nur auf gesonderten Wunsch ausgeliefert. Der Kunde übernimmt hierbei die Versandkosten. Ansonsten können als Beleg die Zeitschriften nach Erscheinen bei allen bekannten Auslegestellen kostenlos abgeholt werden. Kann ein Belegexemplar nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung der Anzeige. 18.) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Kunden zurückgesandt. Der Verlag bewahrt die Druckunterlagen höchstens bis zu drei Monaten nach Erfüllung des Auftrages auf. 19.) Der Kunde hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte, angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde das Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. 20.) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung haftet der Verlag nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 21.) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. 22.) Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. 23.) Wurden Anzeigenmotive vom Kunden unkörperlich d.h.digital übermittelt, so ist die Haftung des Verlages für ganz oder teilweise unleserliche, unrichtige oder unvollständige Wiedergaben der entsprechenden Anzeigen ausgeschlossen. Für digital übermittelte fertige Anzeigen oder Bestandteile von Anzeigen, die in schlechter Qualität angeliefert wurden, ist der Kunde verantwortlich. 24.) Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Sofern innerhalb dieser Frist keine Reklamation des Kunden erfolgt, stehen diesem keine Gewährleistungsansprüche durch den Verlag zu. 25.) Falls der Kunde nicht Vorauszahlungen leistet, wird die Rechnung vor Veröffentlichung der Anzeige, möglichst aber zum Termin der Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste oder dem Auftragsformular ersichtlichen vom Empfang der Rechnung anlaufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. 26.) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. 27.) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offener Rechnungen abhängig zu machen. 28.) Werbungsmittler und aussenstehende Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlergebühr darf an den Kunden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. 29.) Erfüllungort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. 30.) Ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Kunden bei Kaufleuten im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, so ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 31.) Der Kunde erkennt mit seiner Unterschrift auf dem Vertrag oder der Sondervereinbarung oder bei mündlicher, auch telefonischer Auftragserteilung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlags an. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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